Informationen zu Kennzeichnungen

Gesetzeskonformität und Produktsicherheit haben bei KREUL oberste Priorität, ebenso wie die Unterstützung unserer Kunden. Die Kennzeichnung unserer Produkte ist vielseitig und unterscheidet sich in freiwillige Kennzeichnungen und gesetzlich verpflichtende Angaben. Die nachfolgende Übersicht gibt Auskunft zur Bedeutung.



Sollten Allergien oder Überempfindlichkeiten auftreten, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt. Dieser setzt sich mit uns in Verbindung, sodass wir ihm alle notwendigen Informationen unterstützend zur Verfügung stellen können.
Im Notfall wenden Sie sich bitte an den offiziellen Giftnotruf der Charité Berlin:

Giftnotruf der Charité Universitätsmedizin Berlin
Telefon: 030 19240
Campus Benjamin Franklin
Hindenburgdamm 30
12203 Berlin

 

Freiwillige Kennzeichnungen

Im Falle der freiwilligen Kennzeichnungen handelt es sich um Merkmale und Kriterien, die eine Kaufentscheidung erleichtern und kaufentscheidende Produktinformationen geben sollen. Die Angabe der Informationen liegt im Ermessen des Unternehmens selbst.

Dermatologisch getestet

Produkte, die dermatologisch getestet sind, wurden einer Hautverträglichkeitsprüfung unterzogen. Dabei prüft ein Dermatologe in einem Epikutantest nach internationalen Richtlinien an 30 Probanden, dass bei keinem eine toxisch-irritative Unverträglichkeitsreaktion auftritt.

Parabenfrei

Parabenfreie Produkte verzichten auf Parabene, weil einige Vertreter in Verdacht stehen wie ein Hormon zu wirken und in Tierversuchen fortpflanzungsgefährdend waren. Die EU-Kommission hat daher z.B. deren Höchstkonzentration in Kosmetika beschränkt. Parabene sind chemische Verbindungen, die als Konservierungsmittel verwendet werden.

Laktosefrei

Laktosefreie Produkte enthalten keinen Milchzucker, weil Laktose bei Menschen mit Laktoseintoleranz nicht oder nur teilweise verdaut wird und somit zu Beschwerden (z.B. Bauchschmerzen) führen kann. Laktose ist natürlicherweise in Milch und Milcherzeugnissen enthalten.

Glutenfrei

Glutenfreie Produkte verzichten auf Gluten (Klebereiweiß), weil bei Menschen mit Veranlagung zur Zöliakie (Glutenüberempfindlichkeit) Gluten zu einer entzündlichen Erkrankung der Darmschleimhaut mit weitreichenden gesundheitlichen Folgen führen kann. Gluten ist ein Gemisch aus Proteinen, welche in den Samen mancher Getreidesorten vorkommen.

Vegan

Vegane Produkte enthalten keine Inhaltsstoffe tierischen Ursprungs und bei der Herstellung der Produkte wurden keine Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben.

Unser KREUL Versprechen

Wir bereiten uns auf die Zukunft vor und haben ein Programm gestartet, nach dem die Rezepturen bei Neuentwicklungen zu mindestens 60 % aus nachhaltigen Rohstoffen natürlichen Ursprungs bestehen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Nachhaltigkeitsseite.

Speichelechtheit

Ein mit speichelechter Farbe bemalter Gegenstand ist beständig gegen Speichel. Die Prüfung erfolgt nach DIN 53160-1+2:2010 (Prüfverfahren zur Beständigkeit der Farbe von Gebrauchsgegenständen). Speichelechtheit ist nicht zu verwechseln mit Lebensmittelechtheit.

Gesetzlich verpflichtende Kennzeichnungen

Als deutscher Hersteller sind wir verpflichtet Produkte zu kennzeichnen und die gesetzlichen Vorgaben auf Etiketten und Verpackungen auszuweisen.
Der Gesetzgeber sorgt damit für die nötige Transparenz zum Schutz von Gesundheit und Umwelt. Dies bezieht sich beispielsweise auf Allergien oder die ordnungsgemäße Entsorgung der verwendeten Produkte.

CE ist eine Abkürzung für Communauté Européenne (Europäische Gemeinschaft) und bescheinigt dem gekennzeichneten Erzeugnis die Übereinstimmung mit der jeweils anwendbaren Europäischen Sicherheitsrichtlinie. In unserem Fall ist das die EU-Spielzeugrichtline (2009/48/EG) bzw. die EN 71

GHS/CLP

GHS steht für Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) und dient dazu Endverbrauchern transparentere Informationen zu geben. Die Umsetzung erfolgte in der EG-Verordnung (Nr.1272/2008), auch CLP-Verordnung genannt. Die folgenden Zeichen sind Gefahrenpiktogramme aus der CLP-Verordnung:

This symbol warns of substances and compounds that may endanger the aquatic environment.

dieses Symbol warnt u.a. vor entzündbaren Stoffen und Gemischen.

dieses Symbol warnt u.a. vor Sensibilisierung der Atemwege, vor Aspirationsgefahr und spezifischer Zielorgantoxizität.

dieses Symbol warnt u.a. vor Haut- und Augenreizung und vor Sensibilisierung der Haut.

Einzelne Produkte aus dem KREUL-Sortiment tragen den EUH-Satz 208: „Enthält (Name des sensibilisierenden Stoffes). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.” Der sensibilisierende Stoff ist das Konservierungsmittel, welches vor mikrobiellen Befall schützt und somit die Haltbarkeit gewährleistet.

 

Produkte, die das Alterswarnsymbol tragen, weisen gemäß EU-Spielzeugrichtline (2009/48/EG, Anhang V, Teil B, Nr.1 daraufhin, dass es sich um Spielzeug handelt, das für Kinder unter 36 Monaten gefährlich sein könnte.